Was diese Berichte jedoch verschweigen ist, dass mittlerweile ca. 80% aller in der Welt verkauften Spielzeuge in China hergestellt werden. Auch werden die Bewertungskriterien, die zu den Testergebnissen führen, oft nicht transparent kommuniziert: Diese beruhen nicht selten auf eigenen Kriterien, die mit den gesetzlichen Vorgaben nicht vergleichbar sind.
Man muss es leider so sagen: Angst verkauft sich gut. Nicht ohne Grund werden diese Produkttests meist in der Vorweihnachtszeit veröffentlicht.
Das Bild trügt.
Die Anforderungen an die Sicherheit von Spielzeug sind in zahlreichen, EU-weit harmonisierten Normen und Verordnungen geregelt. Die Anforderungen gehören zu den strengsten weltweit und sind nachweislich deutlich strenger als die Anforderungen beispielsweise an Trinkwasser oder Nahrungsmittel.
Sichtbares Zeichen für die Einhaltung der Anforderungen ist die CE-Kennzeichnung, die unter anderem auch für Spielzeuge vorgeschrieben ist. Mit der Anbringung erklärt der Hersteller die Konformität seiner Erzeugnisse mit allen für das jeweilige Erzeugnis anwendbaren Normen und Verordnungen.
Ohne CE-Kennzeichung dürfen Spielwaren auf dem europäischen Markt nicht verkauft werden. Die Einhaltung der strengen Anforderungen wird durch europäische Marktüberwachungsbehörden kontrolliert. In Deutschland sind das in der Regel die Gewerbeaufsichtsämter, deren Mitarbeiter täglich Proben aus Kaufhäusern, auf Märkten und Onlineshops entnehmen und diese bei Verdacht labortechnisch untersuchen lassen.
Die drei Säulen unserer Qualitätssicherung
Gesetzlich sind wir nicht nur dazu verpflichtet, die Anforderungen an die Sicherheit von Spielzeugen einzuhalten, sondern auch über
alle Generationen der Serienfertigung sicherzustellen. Dies stellen wir durch folgende Maßnahmen sicher:
1. Material- und Verarbeitungsprüfungen
Von der Anlieferung der Grundmaterialien über die Fertigung bis hin zur Anlieferung ins Lager in Deutschland werden Waren und Verarbeitung stichprobenweise mehrfach nach AQL-Richtlinie kontrolliert.
2. Sicherheit durch externe Testlabore
Ergänzend lassen wir unsere Produkte und Materialien durch akkreditierte Prüfinstitute (TÜV, SGS Institut Hohenstein) labortechnisch untersuchen.
3. Sicherheit durch Vertrauen
Eine langfristige Zusammenarbeit mit Fabriken und Material-Lieferanten in Asien schafft Vertrauen und Sicherheit. Einige Fabriken arbeiten exklusiv für uns. Durch die lange Zusammenarbeit besteht ein Verständnis für die Europäischen Ansprüche an Spielzeug, regelmäßige gegenseitige Besuche schaffen zusätzlich Sicherheit.
Wir versichern hiermit, dass unsere Produkte alle gesetzlichen Vorgaben an die Sicherheit von Spielzeugen erfüllen.
- 2GPSGV
Zweite Verordnung über die Produktsicherheit von Spielzeugen - 85/374/EWG
Richtlinie über die Produkthaftung - 87/357/EWG
Richtlinie über Erzeugnisse, deren tatsächliche Beschaffenheit nicht erkennbar ist und die die Gesundheit oder die Sicherheit der Verbraucher gefährden könnten - REACH
Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals - 2009/48/EG
Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug - EN 71 Teil 1:
Mechanische und physikalische Eigenschaften - EN 71 Teil 2:
Entflammbarkeit - EN 71 Teil 3:
Migration bestimmter Elemente - EN 71 Teil 9:
Organisch, chemische Verbindungen
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